Verkaufsverpackungen
Was muss lizenziert werden?
Ich habe Verpackungen zu lizenzieren
Verpackungen sind Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung und zur Darbietung von Waren – vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis. Die Produkte können dabei aus beliebigen Materialen bestehen.
Bei Verpackungen handelt es sich um den Oberbegriff für die einzelnen speziellen Verpackungsarten wie z.B. Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen etc.
Verkaufsverpackungen
Seit dem 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz.
Wenn Ihr Unternehmen Verkaufsverpackungen in Verkehr bringt, dann sind Sie also nach §6 Verpackungsgesetz zur Lizenzierung Ihrer Verkaufsverpackung bei einem Dualen System verpflichtet. Und zwar unabhängig davon, ob Sie Ihren Firmensitz in Deutschland haben oder als ausländisches Unternehmen nach Deutschland exportieren. Ihr Duales System übernimmt die Kosten für die Sammlung und Recycling der gebrauchten Verpackungen.
Warum ein Verpackungsgesetz?
Insbesondere duch den Versandhandel sind Verpackungsabfälle, deren Entsorgung und Verwertung zu einer Herausforderung geworden. Verpackungsabfälle sollen zum Wohle der Umwelt vermieden werden. Markteilnehmer sollen sich gegenseitig kontrollieren und umweltfreundliche Verpackungen sollen stärker begünstigt werden als bisher. Über das öffentliche Register der Zentralen Stelle sind schwarze Schafe leicht zu erkennen.
Duales System Zentek
Mit dem Dualen System Zentek bieten wir Ihnen eine transparente und rechtssichere Lösung zur Lizenzierung Ihrer Verpackungen – bundesweit verfügbar, qualitativ auf höchstem Niveau, zuverlässig und CO2-neutral. Natürlich beraten wir Sie auch gerne individuell und stellen sicher, dass stets alle Richtlinien der Verpackungsverordnung erfüllt werden.
zmart 24 – die schnelle Lösung
zmart24 ist die schnelle, einfache und bequeme Lösung für die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen. Mit der Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem dualen System über die Onlineplattform zmart24 können Sie den gesetzlichen Bestimmungen ohne langfristige vertragliche Bindung nachkommen – das ist besonders interessant für kleine Händler und Unternehmen, die eine geringe Menge an Verkaufsverpackungen lizenzieren müssen. In unserem Kalkulator finden Sie die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien – aufgeschlüsselt nach den Fraktionen Glas, Papier, Pappe, Kartonage, Weißbleich, Alumimium und sonstige Metalle, Kunststoffe, Kartonverbunde, sonstige Verbunde und Naturmaterialien. Welche Produkte zu den einzelnen Fraktionen zählen, finden Sie jeweils unter den Infobuttons.
Elektroaltgeräte
Was muss entsorgt werden?
Ich habe Altgeräte zu entsorgen
Ich habe Elektrogeräte zu registrieren
ElektroG2: Neuregelung in der Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE Richtlinie. Das novellierte Recht ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten.
Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Durch eine verbesserte Sammlung soll es gelingen, sowohl die umweltschädlichen Stoffe als auch die wertvollen Stoffe in den Geräten zielgenauer verwerten zu können. Private Verbraucher müssen alte Elektro- und Elektronikgeräte bei einem zur Sammlung berechtigten Akteur übergeben. Dazu zählen Hersteller, kommunale Sammelstellen oder Händler. Diese müssen kostenfreie und verbrauchernahe Sammelstellen in ganz Deutschland anbieten. Auch Online-Händler müssen unter bestimmten Voraussetzungen eine verbrauchernahe Rücknahme sicherstellen.
Zwei Arten der Rücknahmepflicht
Grundsätzlich unterscheidet man künftig zwischen der 0:1 und der 1:1 Rücknahmepflicht.
1:1 Rücknahmepflicht: Beim Neukauf eines gleichartigen Geräts ist der Vertreiber zukünftig verpflichtet, das alte Gerät unentgeltlich zurückzunehmen.
0:1 Rücknahmepflicht: Geräte, die eine maximale Kantenlänge von 25 cm haben, müssen auch ohne den Neukauf eines Produkts zurückgenommen werden.
Änderungen in den Sammelgruppen
Der Gesetzgeber nimmt zudem eine Neuordnung der Sammelgruppen vor. In den Anwendungsbereich fallen ab Inkrafttreten auch Photovoltaik-Module.
SG 1 „Wärmeüberträger, Nachtspeicheröfen“
SG 2 „Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten“
SG 3 „Lampen“
SG 4 „Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm“
SG 5 „Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.“
SG 6 „Photovoltaikmodule“
Distanzhändler müssen Rücknahmestellen einrichten
Die Rücknahmepflichten gelten auch für so genannte Distanzhändler (Online-Handel) mit einer Lager- und Versandfläche von mehr als 400 qm für Elektrogeräte. Zudem müssen die Händler mehrere 1.000 Rücknahmestellen einrichten, die für den Konsumenten in zumutbarer Entfernung liegen. Das Verzeichnis aller Rücknahmestellen muss dann der Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR vollständig vorgelegt werden. Um die „zumutbare Entfernung“ für alle Käufer in Deutschland zu gewährleisten, müssen die betroffenen Vertreiber Rücknahmestellen einrichten. Zusätzlich sind je nach Verwertungsweg weitere Mitteilungspflichten gegenüber der EAR zu erfüllen.
Flächendeckende und leistungsstarke Retourenlogistik
Die wenigsten Händler können diese Auflage auf eigene Faust umsetzen. Zentek bietet eine durchdachte Retourenlogistik. Wir sorgen für den Transport von der Rücknahmestelle hin zu einem zertifizierten Recycler.
Zentek stellt für Ihre Kunden bundesweit flächendeckende Rücknahmestellen für die Annahme von Elektroaltgeräten zur Verfügung.
Zentek stellt Ihnen zwei personalisierten Hyperlinks zur Verfügung. Hyperlink 1 für die 0:1 Rücknahme sowie Hyperlink 2 für die 1:1 Rücknahme. Diese sind von Ihnen auf Ihrer Homepage zu integrieren. Über die Hyperlinks gelangt Ihr Kunde auf die Landingpage der ZENTEK. Hier kann Ihr Kunde unter Angabe seiner Postleitzahl und des zu versendenden Elektroaltgerätes die nächstgelegene Rückgabestelle in Erfahrung bringen.
Zentek stellt dem Letztbesitzer ein Retourenetikett zur Versendung der Elektroaltgeräte zur Verfügung.
Personalisierte und lückenlose Nachverfolgung sowie Dokumentation der von Ihren Kunden versendeten Altgeräte bis zum Endverwerter.
Hochwertiges Recycling der Elektroaltgeräte in Entsorgungsfachbetrieben mit zusätzlichem Zertifikat nach ElektroG.
Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsquoten
CO² neutraler Versand
Die Abgabe durch den Letztbesitzer hat im Paket zu erfolgen. Die maximale Paketgröße beträgt 120 x 60 x 60 cm und darf das Gewicht je Paket von 31,5 kg nicht überschreiten. Bei größeren Geräten bietet Ihnen Zentek auf Anfrage ein individuelles Abholkonzept an.
Auflagen für ausländische Hersteller – Full-Service von Zentek
Wenn ein Hersteller keine Niederlassung in Deutschland hat, muss bis spätestens zum 26. April 2016 ein Bevollmächtigter registriert werden, der seine gesetzlichen Pflichten übernimmt. Zentek kann auf Anfrage solche Bevollmächtigten stellen. Umgekehrt müssen alle deutschen Hersteller und Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte in EU-Mitgliedsstaaten einführen und dort keine Niederlassung haben, in jedem der Länder einen Bevollmächtigten ernennen. Auch hier ist Zentek gut vernetzt und kann in ganz Europa rechtssichere Lösungen anbieten. Teilen Sie uns die Länder, in denen Sie tätig sind, und die dazu entsprechenden Mengen mit. Zusammen mit unserem Partner WEEE Europe kümmern wir uns um die Registrierung der Bevollmächtigten und die Entsorgung der Elektroaltgeräte im jeweiligen Ausland.
Papier/Pappe/Karton
Aus Papier/Pappe/Karton werden üblicherweise Versandkartons, Faltschachteln, Papiertüten oder Packpapiere gefertigt. Ermitteln Sie das Gesamtgewicht der Verpackungen, die Sie im jeweiligen Lizenzjahr voraussichtlich auf den deutschen Markt bringen werden.
Kunststoffe
Typische Verpackungen aus Kunststoff sind Getränkeflaschen, Kosmetikdosen, Tüten, Folien. Ermitteln Sie das Gesamtgewicht der Verpackungen, die Sie im jeweiligen Lizenzjahr voraussichtlich auf den deutschen Markt bringen werden.
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Sonstiges Material
Unter sonstiges Material fallen unter anderem Baumwolle, Holz, Kautschuk, Keramik oder Kupfer. Ermitteln Sie das Gesamtgewicht der Verpackungen, die Sie im jeweiligen Lizenzjahr voraussichtlich auf den deutschen Markt bringen werden.
Glas
Typische Verpackungen aus Glas (farblos oder bunt) sind Einwegflaschen für Getränke, Arzneimittel oder Lebensmittel. Ermitteln Sie das Gesamtgewicht der Verpackungen, die Sie im jeweiligen Lizenzjahr voraussichtlich auf den deutschen Markt bringen werden.
Sonstige Verbundverpackungen
Sonstige Verbundverpackungen sind Verbundmaterialien aus mindestens zwei verschiedenen Werkstoffen, die ganzflächig miteinander verbunden sind, wie etwa Zementsäcke oder Vakuumverpackungen von Kaffee. Ermitteln Sie das Gesamtgewicht der Verpackungen, die Sie im jeweiligen Lizenzjahr voraussichtlich auf den deutschen Markt bringen werden.
Eisenmetalle
Übliche Verpackungen aus Eisenmetallen sind z. B. Konserven- und Getränkedosen, Kronkorken oder Tuben. Ermitteln Sie, wie viele kg sie voraussichtlich auf den Markt bringen werden.
Aluminium
Zu den typischen Aluminiumverpackungen gehören Dosen, Tuben oder Schraubverschlüsse. Ermitteln Sie das Gesamtgewicht der Verpackungen, die Sie im jeweiligen Lizenzjahr voraussichtlich auf den deutschen Markt bringen werden.
Getränkekartonverpackungen
Kartonverbunde werden nur für Getränkeprodukte verwendet und bestehen aus verschiedenen Materialien, die fest miteinander verbunden sind (Karton, Kunststoff und teilweise Aluminium). Ermitteln Sie das Gesamtgewicht der Verpackungen, die Sie im jeweiligen Lizenzjahr voraussichtlich auf den deutschen Markt bringen werden.
Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger, Nachtspeicheröfen
Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule
Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.
Sammelgruppe 3: Lampen
Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.