Elektroaltgeräte
Was muss entsorgt werden?
Ich habe Altgeräte zu entsorgen
ElektroG2: Neuregelung in der Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE Richtlinie. Das novellierte Recht ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten.
Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Durch eine verbesserte Sammlung soll es gelingen, sowohl die umweltschädlichen Stoffe als auch die wertvollen Stoffe in den Geräten zielgenauer verwerten zu können. Private Verbraucher müssen alte Elektro- und Elektronikgeräte bei einem zur Sammlung berechtigten Akteur übergeben. Dazu zählen Hersteller, kommunale Sammelstellen oder Händler. Diese müssen kostenfreie und verbrauchernahe Sammelstellen in ganz Deutschland anbieten. Auch Online-Händler müssen unter bestimmten Voraussetzungen eine verbrauchernahe Rücknahme sicherstellen.
Zwei Arten der Rücknahmepflicht
Grundsätzlich unterscheidet man künftig zwischen der 0:1 und der 1:1 Rücknahmepflicht.
1:1 Rücknahmepflicht: Beim Neukauf eines gleichartigen Geräts ist der Vertreiber zukünftig verpflichtet, das alte Gerät unentgeltlich zurückzunehmen.
0:1 Rücknahmepflicht: Geräte, die eine maximale Kantenlänge von 25 cm haben, müssen auch ohne den Neukauf eines Produkts zurückgenommen werden.
Änderungen in den Sammelgruppen
Der Gesetzgeber nimmt zudem eine Neuordnung der Sammelgruppen vor. In den Anwendungsbereich fallen ab Inkrafttreten auch Photovoltaik-Module.
SG 1 „Wärmeüberträger, Nachtspeicheröfen“
SG 2 „Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten“
SG 3 „Lampen“
SG 4 „Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm“
SG 5 „Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.“
SG 6 „Photovoltaikmodule“
Distanzhändler müssen Rücknahmestellen einrichten
Die Rücknahmepflichten gelten auch für so genannte Distanzhändler (Online-Handel) mit einer Lager- und Versandfläche von mehr als 400 qm für Elektrogeräte. Zudem müssen die Händler mehrere 1.000 Rücknahmestellen einrichten, die für den Konsumenten in zumutbarer Entfernung liegen. Das Verzeichnis aller Rücknahmestellen muss dann der Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR vollständig vorgelegt werden. Um die „zumutbare Entfernung“ für alle Käufer in Deutschland zu gewährleisten, müssen die betroffenen Vertreiber Rücknahmestellen einrichten. Zusätzlich sind je nach Verwertungsweg weitere Mitteilungspflichten gegenüber der EAR zu erfüllen.
Flächendeckende und leistungsstarke Retourenlogistik
Die wenigsten Händler können diese Auflage auf eigene Faust umsetzen. Zentek bietet eine durchdachte Retourenlogistik. Wir sorgen für den Transport von der Rücknahmestelle hin zu einem zertifizierten Recycler.
Zentek stellt für Ihre Kunden bundesweit flächendeckende Rücknahmestellen für die Annahme von Elektroaltgeräten zur Verfügung.
Zentek stellt Ihnen zwei personalisierten Hyperlinks zur Verfügung. Hyperlink 1 für die 0:1 Rücknahme sowie Hyperlink 2 für die 1:1 Rücknahme. Diese sind von Ihnen auf Ihrer Homepage zu integrieren. Über die Hyperlinks gelangt Ihr Kunde auf die Landingpage der ZENTEK. Hier kann Ihr Kunde unter Angabe seiner Postleitzahl und des zu versendenden Elektroaltgerätes die nächstgelegene Rückgabestelle in Erfahrung bringen.
Zentek stellt dem Letztbesitzer ein Retourenetikett zur Versendung der Elektroaltgeräte zur Verfügung.
Personalisierte und lückenlose Nachverfolgung sowie Dokumentation der von Ihren Kunden versendeten Altgeräte bis zum Endverwerter.
Hochwertiges Recycling der Elektroaltgeräte in Entsorgungsfachbetrieben mit zusätzlichem Zertifikat nach ElektroG.
Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsquoten
CO² neutraler Versand
Die Abgabe durch den Letztbesitzer hat im Paket zu erfolgen. Die maximale Paketgröße beträgt 120 x 60 x 60 cm und darf das Gewicht je Paket von 31,5 kg nicht überschreiten. Bei größeren Geräten bietet Ihnen Zentek auf Anfrage ein individuelles Abholkonzept an.
Auflagen für ausländische Hersteller – Full-Service von Zentek
Wenn ein Hersteller keine Niederlassung in Deutschland hat, muss bis spätestens zum 26. April 2016 ein Bevollmächtigter registriert werden, der seine gesetzlichen Pflichten übernimmt. Zentek kann auf Anfrage solche Bevollmächtigten stellen. Umgekehrt müssen alle deutschen Hersteller und Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte in EU-Mitgliedsstaaten einführen und dort keine Niederlassung haben, in jedem der Länder einen Bevollmächtigten ernennen. Auch hier ist Zentek gut vernetzt und kann in ganz Europa rechtssichere Lösungen anbieten. Teilen Sie uns die Länder, in denen Sie tätig sind, und die dazu entsprechenden Mengen mit. Zusammen mit unserem Partner WEEE Europe kümmern wir uns um die Registrierung der Bevollmächtigten und die Entsorgung der Elektroaltgeräte im jeweiligen Ausland.
Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger
Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule
Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.
Sammelgruppe 3: Lampen
Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.