Anleitung zur rechtssicheren Verpackungslizenzierung

  1. Verpackungsmaterial lizenzieren. Geben Sie die Verpackungsmengen in unseren Kalkulator ein, die Sie voraussichtlich dieses oder nächstes Jahr in Verkehr bringen werden (Planmenge). Wichtig: Es ist nur das Verpackungsmaterial von Ihnen zu lizenzieren, für das Sie verantwortlich sind. Beispielsweise wenn Sie Waren importieren, eine Eigenmarke führen oder die Waren selber herstellen. Versandmaterial ist ebenfalls zu lizenzieren, vom Karton, über das Füllmaterial bis hin zum Klebeband.
  2. Registrieren Sie sich bei der Zentralen Stelle. Die Zentrale Stelle untersteht dem Umweltbundesamt und überwacht die Einhaltung des Verpackungsgesetzes. Die Zentrale Stelle führt ein öffentliches Register in das Sie sich eintragen müssen, andernfalls dürfen Sie lizenzierungspflichtiges Verpackungsmaterial nicht in Verkehr bringen. Die Zentrale Stelle kann darüber hinaus Verstöße gegen das Verpackungsgesetz mit Geldbußen bis 200.000 € ahnden.
  3. Melden Sie was Sie lizenziert haben. Dem Verpackungsgesetz nach sind Sie unmittelbar nach der Lizenzierung verpflichtet der Zentralen Stelle im Onlineportal LUCID mitzuteilen, welche Mengen Sie lizenziert haben. Melden Sie sich dazu im Portal LUCID an und klicken Sie auf den Menüpunkt „Datenmeldung“. Im Menüpunkt „Planmengenmeldung“ können Sie nun melden was Sie bei uns lizenziert haben. Es stehen darüber hinaus Menüpunkte zur unterjährigen Mengenanpassung und Jahresabschlussmeldung zur Verfügung. Über die Jahresabschlussmeldung informieren wir Sie rechtzeitig per Email. Unterjährige Mengenanpassungen nehmen Sie vor wenn Sie unterjährig Verpackungsmaterial nachlizenzieren.

Bei Fragen rufen Sie uns gerne unter 02203 8987 700 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an Kundenservice@Zmart24.de.

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