Energetische Verwertung

Für Abfälle, die nicht umweltverträglich oder wirtschaftlich einem stofflichen Recycling zugeführt werden können, be­steht die Option zur energetischen Verwertung. Durch die Verbrennung des Abfalls als Ersatzbrennstoff (EBS) oder in einer Müllverbrennungsanlage wird Energie erzeugt. Auch wenn das Kreislaufwirtschaftsgesetz in seiner fünfstufigen Abfallhierarchie das Recycling der energetischen Verwertung vorzieht, erfolgt bis dato noch eine Gleichstellung mit dem Recycling, sofern der energetisch zu verwertende Abfall einen Heizwert von über 11.000 kJ/kg aufweist. In Ausnahme­fällen ist eine energetische Verwertung auch bei niedrigerem Heizwerts zulässig, wenn dies zum Schutz von Mensch und Umwelt geboten ist.

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