Energetische Verwertung
Für Abfälle, die nicht umweltverträglich oder wirtschaftlich einem stofflichen Recycling zugeführt werden können, besteht die Option zur energetischen Verwertung. Durch die Verbrennung des Abfalls als Ersatzbrennstoff (EBS) oder in einer Müllverbrennungsanlage wird Energie erzeugt. Auch wenn das Kreislaufwirtschaftsgesetz in seiner fünfstufigen Abfallhierarchie das Recycling der energetischen Verwertung vorzieht, erfolgt bis dato noch eine Gleichstellung mit dem Recycling, sofern der energetisch zu verwertende Abfall einen Heizwert von über 11.000 kJ/kg aufweist. In Ausnahmefällen ist eine energetische Verwertung auch bei niedrigerem Heizwerts zulässig, wenn dies zum Schutz von Mensch und Umwelt geboten ist.
Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger
Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule
Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.
Sammelgruppe 3: Lampen
Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.