Lizenzierung von Verkaufsverpackungen

Die Lizenzierung erfolgt in drei Schritten:

  1. Registrierung bei der Zentralen Stelle unter www.verpackungsregister.org
  2. Lizenzierung der Verkaufsverpackungen (Verkaufsverpackung = Link zum Kalkulator)
  3. Meldung der Lizenzierten Verpackungsmengen im Onlineportal der Zentralen Stelle

Welche Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden?

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Lizenz?

Nicht lizenzieren ist wie Schwarzfahren: Die anderen Verkehrsteilnehmer zahlen für den Schwarzfahrer mit – denn die Lizenzkosten ermitteln sich aus den tatsächlichen Entsorgungskosten und der lizenzierten Menge. Wer nicht im öffentlichen Register der Zentralen Stelle registriert ist und seine Verkaufsverpackungen nicht lizenziert hat, riskiert hohe Bußgelder. Es kann zu Abmahnungen, behördlichen Mahnverfahren, Bußgeldern von bis zu 200.000 € oder einem bundesweiten Verbot, Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abzugeben, kommen.

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