Lizenzierung von Verkaufsverpackungen
Die Lizenzierung erfolgt in drei Schritten:
- Registrierung bei der Zentralen Stelle unter www.verpackungsregister.org
- Lizenzierung der Verkaufsverpackungen (Verkaufsverpackung = Link zum Kalkulator)
- Meldung der Lizenzierten Verpackungsmengen im Onlineportal der Zentralen Stelle
Welche Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden?
- Glas
- Papier/Pappe/Karton
- Eisenmetalle
- Aluminium
- Kunststoffe
- Getränkekartonverpackungen
- Sonstige Verbundverpackungen
- Sonstiges Material
Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Lizenz?
Nicht lizenzieren ist wie Schwarzfahren: Die anderen Verkehrsteilnehmer zahlen für den Schwarzfahrer mit – denn die Lizenzkosten ermitteln sich aus den tatsächlichen Entsorgungskosten und der lizenzierten Menge. Wer nicht im öffentlichen Register der Zentralen Stelle registriert ist und seine Verkaufsverpackungen nicht lizenziert hat, riskiert hohe Bußgelder. Es kann zu Abmahnungen, behördlichen Mahnverfahren, Bußgeldern von bis zu 200.000 € oder einem bundesweiten Verbot, Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abzugeben, kommen.
Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger
Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule
Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.
Sammelgruppe 3: Lampen
Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.