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Praxisbeispiel Lizenzierungspflichten: Hersteller und Vertreiber

Hersteller

Sie stellen ein Mobiltelefon her, es ist in einem Karton verpackt. Dieses verkaufen Sie direkt oder über den Händler an den privaten Endverbraucher. Eine Möglichkeit, Ihre jährliche Verpackungsmenge zu ermitteln, ist das Wiegen und Hochrechnen:

0,2 Kilogramm Verpackungsmaterial aus PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) pro Produkt, multipliziert mit 1.000 geplanten verkauften Produkten pro Jahr, ergeben eine lizenzierungspflichtige Menge von 200kg PPK pro Jahr.

Vertreiber

Sie sind Onlinehändler und verkaufen ein Mobiltelefon. Die verpackten Produkte beziehen Sie von einem deutschen Hersteller oder Großhändler. Zum Versand verpacken Sie die Ware in einem Karton und polstern diesen mit Füllmaterial aus. Nutzen Sie die Mengenstatistik Ihres Verpackungslieferanten oder ermitteln Sie ihre jährliche Verpackungsmenge durch Wiegen und Hochrechnen:

0,1 Kilogramm Verpackungsmaterial (Füllmaterial) aus Kunststoff pro Paket, 0,5 Kilogramm Verpackungsmaterial aus PPK pro Paket, multipliziert mit 1.000 geplanten verkauften Paketen pro Jahr, ergeben eine lizenzierungspflichtige Menge von 100 Kilogramm Kunststoff und 500 Kilogramm PPK pro Jahr.

Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger

Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen

Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule

Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.

Sammelgruppe 3: Lampen

Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.

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