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Stoffgleiche Nichtverpackungen

Sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“, also Wertstoffe aus dem gleichen Material, die keine Verpackungen sind, wie beispielsweise eine Küchenschüssel aus Kunststoff oder ein Kochtopf aus Aluminium - müssen bislang über den Restmüll entsorgt werden. Grund dafür ist die Finanzierung des dualen Sammelsystems ausschließlich für Verpackungen durch die Inverkehrbringer haushaltsnah anfallender Verkaufsverpackungen (Hersteller und Handel). Die Entsorgung der Restabfälle einschließlich stoffgleicher Nichtverpackungen wird über die kommunalen Abfallgebühren finanziert. Im Vorgriff auf die Einführung der Wertstofftonne werden in einigen Entsorgungsgebieten die stoffgleichen Nichtverpackungen bereits gemeinsam mit den Verpackungen gesammelt.

Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger

Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen

Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule

Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.

Sammelgruppe 3: Lampen

Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.

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