Stoffgleiche Nichtverpackungen

Sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“, also Wertstoffe aus dem gleichen Material, die keine Verpackungen sind, wie beispielsweise eine Küchenschüssel aus Kunststoff oder ein Kochtopf aus Aluminium - müssen bislang über den Restmüll entsorgt werden. Grund dafür ist die Finanzierung des dualen Sammelsystems ausschließlich für Verpackungen durch die Inverkehrbringer haushaltsnah anfallender Verkaufsverpackungen (Hersteller und Handel). Die Entsorgung der Restabfälle einschließlich stoffgleicher Nichtverpackungen wird über die kommunalen Abfallgebühren finanziert. Im Vorgriff auf die Einführung der Wertstofftonne werden in einigen Entsorgungsgebieten die stoffgleichen Nichtverpackungen bereits gemeinsam mit den Verpackungen gesammelt.

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