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Waste Electrical And Electronic Equipment (WEEE)

Die europäische WEEE-Richtlinie regelt den Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten. WEEE steht für die englischen Begriffe „waste electrical and electronic equipment“. Die EU-Mitgliedsstaaten sind zur Umsetzung verpflichtet. In Deutschland geschieht das durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dadurch bestehen Regelungen unter anderem zu relevanten Gerätetypen, zu Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten oder zu Rücknahmepflichten.

Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger

Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen

Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule

Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.

Sammelgruppe 3: Lampen

Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.

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