Welche Verpackungen sind zu lizenzieren?

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind gemäß § 3 Abs. 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Zu den Verkaufsverpackungen gehört ebenfalls das Versandmaterial.

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