Einwegpfand
Für Einwegverpackungen von Getränken gilt in Deutschland eine Pfandpflicht. Ursprünglich sollte die Zwangsabgabe den Zuwachs bei Einweggebinden eindämmen. Stattdessen steigt der Anteil von Einwegverpackungen bei Getränken nicht zuletzt aufgrund eines verbraucherfreundlichen Rücknahmesystems weiter an. Die über den Handel zurückgenommenen Gebinde werden elektronisch über den EAN-Code gezählt, erfasst und anschließend gepresst oder geschreddert, um Pfandmissbrauch zu verhindern. Das geschieht entweder in den Rücknahmeautomaten direkt beim Händler oder in überregionalen Zählzentren, in denen der Inhalt aus zuvor beim Händler versiegelten Säcken gezählt wird. Die gewonnenen Daten geben Informationen über den Hersteller der Verpackung, so dass die Pfandverrechnung mit diesem und mit der Annahmestelle vorgenommen werden kann. Dieser komplexe EDV-Vorgang wird auf einer sehr hohen Sicherheitsstufe abgewickelt, die mit der Führung eines Bankkontos vergleichbar ist.
Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger
Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule
Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.
Sammelgruppe 3: Lampen
Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.