Einwegpfand

Für Einwegverpackungen von Getränken gilt in Deutschland eine Pfandpflicht. Ursprünglich sollte die Zwangsabgabe den Zuwachs bei Einweggebinden eindämmen. Stattdessen steigt der Anteil von Einwegverpackungen bei Getränken nicht zuletzt aufgrund eines verbraucherfreundlichen Rücknahmesystems weiter an. Die über den Handel zurückgenommenen Gebinde werden elektronisch über den EAN-Code gezählt, erfasst und anschließend gepresst oder geschreddert, um Pfandmissbrauch zu verhindern. Das geschieht entweder in den Rücknahmeautomaten direkt beim Händler oder in überregionalen Zählzentren, in denen der Inhalt aus zuvor beim Händler versiegelten Säcken gezählt wird. Die gewonnenen Daten geben Informationen über den Hersteller der Verpackung, so dass die Pfandverrechnung mit diesem und mit der Annahmestelle vorgenommen werden kann. Dieser komplexe EDV-Vorgang wird auf einer sehr hohen Sicherheitsstufe abgewickelt, die mit der Führung eines Bankkontos vergleichbar ist.

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