Fehlwurf
Aufgrund des Getrennthaltungsgebotes des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der untergesetzlichen Regelwerke werden Abfälle heute soweit möglich nach der Art des Stoffes oder der Herkunft getrennt gesammelt. Werden in die jeweiligen Sammelbehälter andere Abfälle eingebracht, als diejenigen, für die sie vorgesehen sind, wird dies als Fehlwurf bezeichnet. Fehlwürfe erhöhen die Kosten für Sammlung und Aufbereitung und vermindern die Qualität der recyclingfähigen Materialien. Als „intelligenter Fehlwurf“ werden Abfälle bezeichnet, die zwar stofflich richtig zugeordnet sind, per Definition aber anders entsorgt werden müssten. Beispiel hierfür sind Kunststoffabfälle, die keine Verpackungen sind, aber dennoch in den gelben Sack geworfen werden.
Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger
Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule
Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.
Sammelgruppe 3: Lampen
Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.