Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Das Regelwerk unterscheidet Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung. Ein Gesetzesanhang erläutert, welche Abfälle unter diese Definitionen fallen. Zentraler Gedanke ist die Produktverantwortung. Diese kann sowohl durch gesetzliche Anordnung als auch durch freiwillige Selbstverpflichtungen von Herstellern und Vertreibern umgesetzt werden. Nach der fünfstufigen Abfallhierarchie des KrWG gilt für die Behandlung von Abfällen grundsätzlich die Rangfolge: 1. Vermeiden, 2. Vorbereitung zur Wiederverwertung, 3. Recycling, 4. Sonstige Verwertung, 5. Beseitigung. Ausnahmen davon sind ebenfalls in dem Gesetz beschrieben. Das KrWG führt darüber hinaus weitere Entsorgungspflichten ein. Unter anderem die getrennte Erfassung aller Bioabfälle sowie die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne. Das KrWG wird durch eine Reihe von Rechtsverordnungen ergänzt, die die Bestimmungen des KrWG konkretisieren und ergänzen, wie zum Beispiel die Gewerbeabfallverordnung, die Verpackungsverordnung, die Abfallverzeichnisverordnung, die Altholzverordnung oder die Deponieverordnung.

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