Gewerbliche Sammlung

„Eine gewerbliche Sammlung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist eine Sammlung, die zum Zweck der Einnahmeerzielung erfolgt. (…)“ Auf die Sammlung von Abfällen von privaten Haushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen haben prinzipiell die Kommunen das Zugriffsrecht. Dieses fordern die Kommunen auch verstärkt ein, da sich mit vielen Stoffströmen wie Altpapier, Metallschrotten oder Alttextilien Geld verdienen lässt. Auch wenn es den gewerblichen Sammlern nicht gänzlich untersagt ist, bei den Privathaushalten die Abfälle abzuholen, ist dies durch das neue Gesetz erheblich erschwert worden. Gewerbliche Sammler müssen unter anderem beweisen, dass sie mit ihrer Geschäftstätigkeit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in seiner Funktion nicht beeinträchtigen. Weitere Eckpunkte zur gewerblichen Sammlung sind umstritten, darunter die Pflicht, dass der gewerbliche Sammler seine Tätigkeit anmelden muss und diese untersagt werden kann.

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