Kreislaufwirtschaft
Kreislaufwirtschaft bedeutet ein Produkt, oder sofern dessen Wiederverwendung nicht möglich oder nicht sinnvoll erscheint, die zu dessen Produktion eingesetzten Rohstoffe über den Lebenszyklus des Produktes hinaus wieder in den Produktionsprozess zurückzuführen. Dadurch sollen einerseits natürliche Ressourcen geschont, andererseits Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen geschützt werden. Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft ist u. a. im Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, dem Batteriegesetz, der Verpackungsverordnung, der Altfahrzeug-Verordnung, Altölverordnung geregelt.
Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger
Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule
Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.
Sammelgruppe 3: Lampen
Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.