Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft bedeutet ein Produkt, oder sofern dessen Wiederverwendung nicht möglich oder nicht sinnvoll erscheint, die zu dessen Produktion eingesetzten Rohstoffe über den Lebenszyklus des Produktes hinaus wieder in den Produktionsprozess zurückzuführen. Dadurch sollen einerseits natürliche Ressourcen geschont, andererseits Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen geschützt werden. Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft ist u. a. im Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, dem Batteriegesetz, der Verpackungsverordnung, der Altfahrzeug-Verordnung, Altölverordnung geregelt.

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