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VE-Pflicht

Wenn Sie unter die VE-Pflicht fallen, sind Sie nach § 10 VerpackV verpflichtet, eine Vollständigkeitserklärung abzugeben, die hinsichtlich Ihrer gemeldeten Verpackungen durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bestätigt ist. Diese unterschriebene Vollständigkeitserklärung müssen Sie uns bis zum 20. März des Folgejahres schriftlich einreichen. Falls sich aus Ihrer Vollständigkeitserklärung eine Mehrmenge ergibt, müssen wir diese leider zu Pönalpreisen (Strafzahlungen) berechnen.

Wir empfehlen, bis zum 10. September eine möglichst exakte Hochrechnung zu erstellen und uns diese mitzuteilen, damit Sie keine Mehrmenge zu Pönalpreisen zahlen müssen.

Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger

Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen

Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule

Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.

Sammelgruppe 3: Lampen

Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.

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