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Gewerbeabfälle

Gewerbliche Abfälle werden regelmäßig auch als „hausmüllähnliche Gewerbeabfälle“ bezeichnet. Diese Abfälle aus Industrie und Gewerbe sind den Abfällen privater Haushalte in ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung derart ähnlich, dass eine ähnliche Behandlung gerechtfertigt ist. Diese Abfälle werden entweder im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung oder von privaten Unternehmen separat erfasst und entsorgt. Ihre Verwertung ist in der Gewerbeabfallverordnung geregelt. Nicht zu gewerblichen Siedlungsabfällen zählen hingegen solche Abfälle, die originär im Rahmen einer privaten Lebensführung in privaten Haushalten anfallen wie Sperrmüll aus Wohnungen sowie gefährliche Abfälle, die einem besonderen Überwachungsregime innerhalb des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrwG) unterliegen.

Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger

Sammelgruppe 4: Großgeräte, mit einer Kantenlänge > 50 cm, Nachtspeicheröfen

Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule

Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte , sämtliche Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie IT- und Unterhaltungselektronik gesammelt. < 50 cm Abmessung.

Sammelgruppe 3: Lampen

Betrifft ausschließlich die zmart24 Retourenlösung: Unsere Retourenlösung gilt nur bis zu einer bestimmten Paketgröße und darf das maximale Gewicht von 31,5kg nicht überschreiten.

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