Gewerbeabfälle

Gewerbliche Abfälle werden regelmäßig auch als „hausmüllähnliche Gewerbeabfälle“ bezeichnet. Diese Abfälle aus Industrie und Gewerbe sind den Abfällen privater Haushalte in ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung derart ähnlich, dass eine ähnliche Behandlung gerechtfertigt ist. Diese Abfälle werden entweder im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung oder von privaten Unternehmen separat erfasst und entsorgt. Ihre Verwertung ist in der Gewerbeabfallverordnung geregelt. Nicht zu gewerblichen Siedlungsabfällen zählen hingegen solche Abfälle, die originär im Rahmen einer privaten Lebensführung in privaten Haushalten anfallen wie Sperrmüll aus Wohnungen sowie gefährliche Abfälle, die einem besonderen Überwachungsregime innerhalb des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrwG) unterliegen.

Wir empfehlen, diese Seite mit den aktuellen Versionen der Browser Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Edge oder Google Chrome zu nutzen.